Kassenkredite

Kassenkredite
Buch- und Briefkredite der Deutschen Bundesbank an den Bund (begrenzt auf maximal 6 Mrd. DM) und die Länder (maximal 40 DM pro Kopf; Stadtstaaten bis 80 DM pro Kopf) sowie Deutsche Bahn, Deutsche Post, Lastenausgleichsfonds und ERP-Sondervermögen (insgesamt maximal 1,204 Mrd. DM) zur vorübergehenden Überbrückung von Ausgabenüberschüssen. K. sind seit dem 1.1.1994 durch Art. 104 EGV verboten.

Lexikon der Economics. 2013.

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